Private Haftpflichtversicherung

Wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig jemandem einen Schaden zufügen, haften Sie unbegrenzt und lebenslänglich mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Die Privathaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

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PRIVATE HAFTPFLICHTSVERSICHERUNG

3 gute Gründe für eine Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung sollte in keinem Haushalt fehlen.

Schutz vor existenzbedrohenden Forderungen

Fügen Sie jemandem einen Schaden zu, können hohe Schadenersatzforderungen schnell Ihre Existenz bedrohen. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie davor.

Abwehr vor unberechtigten Forderungen

Schnell kann Sie jemand zu Unrecht beschuldigen. Sich gegen diese Anschuldigungen zu wehren, kann zu hohen Kosten führen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten.

Schutz vor zahlungsunfähigen Schädigern

Fügt Ihnen jemand einen Schaden zu und ist weder haftpflichtversichert, noch kann er Ihnen den verursachten Schaden ersetzen, springt die Forderungsausfalldeckung Ihrer Privathaftpflicht ein.

Marktanalyse

Ich kenne die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermittle die für Sie optimale Privathaftpflichtversicherung. Ich biete ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen. 

Philipp Woitelle – Ihr Versicherungsmakler für Lübbecke und Espelkamp

Darauf achte ich besonders:

  • Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
  • Schadenabwicklung des Versicherers
  • Forderungsausfalldeckung 
  • Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen 
  • Schlüsselschäden 
  • Individuelle Bausteine

UMFASSENDER SCHUTZ

3 Welche Schäden deckt die Privathaftpflicht ab?

Der Leistungsumfang Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und Anforderungen und bieten Ihnen die für Sie optimale Privathaftpflichtversicherung an. Mögliche Absicherungen:

Im Ausland

Die private Haftpflichtversicherung sollte Sie weltweit schützen. Dabei sind Sie in der Regel in ganz Europa zeitlich unbegrenzt oder bis zu einer festgelegten Zeit, beispielsweise 5 Jahre, bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten im außereuropäischen Ausland abgesichert. 

Kinder

Kleine Kinder bis einschließlich sechs Jahre gelten in Deutschland als deliktunfähig, im öffentlichen Straßenverkehr bis neun Jahre. Für die Kosten der angerichteten Schäden müssen Sie nur aufkommen, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. In ausgewählten Tarifen werden auch Schäden reguliert, wenn Sie eigentlich nicht haften. 

Internet

Es lassen sich auch Schäden absichern, die Sie fahrlässig im Internet und beim elektronischen Datenaustausch verursachen, beispielsweise wenn Sie versehentlich einen Virus weiterleiten. In einer Familienhaftpflichtversicherung sind dabei dann alle Mitglieder Ihres Haushalts in der virtuellen Welt versichert.

Gefälligkeiten

Der Klassiker: Sie helfen Freunden beim Umzug und zerbrechen eine Vase, lassen den Fernseher herunterfallen oder demolieren das Treppenhaus. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie genau in diesen Situationen und trägt die verursachten Kosten.

Schlüssel

Der Verlust privater Schlüssel ist ärgerlich. Verlieren Sie jedoch ehrenamtliche oder sogar Büroschlüssel, kann das schnell teuer werden, da viele Arbeitgeber schon aus Sicherheitsgründen darauf bestehen, sämtliche Schlösser und Schlüssel auszutauschen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie diesem Fall.

Kinder

Besonders ärgerlich kann es sein, wenn Ihnen geliehene Sachen wie beispielweise eine Kamera kaputtgehen. Bei vielen Versicherern und Tarifen sind geliehene, geleaste oder gemietete Dinge nicht mitversichert. Wir berücksichtigen dies bei der Auswahl der für Sie optimalen Privathaftpflicht.

Vermieter

Vermieten Sie eine Eigentums- oder eine Einliegerwohnung? Durch Versäumnisse Ihrerseits können Mietern Schäden entstehen. Die Kosten dafür deckt die Privathaftpflichtversicherung ab, wenn Sie einen entsprechenden Tarif gewählt haben. Sprechen Sie uns an.

Mieter

Der Versicherungsschutz kann auch Beschädigungen an gemieteten Räumen, Immobilien und Grundstücken abdecken, beispielsweise an Türen, Fußböden, Fliesen, Waschbecken und Badewannen. Selbst im Urlaub gemietete Hotelzimmer und Ferienwohnungen lassen sich versichern.

Drohnen

Abstürze und Fehlfunktionen von Drohnen können Schäden in ungeahnter Höhe verursachen. Auch diese Schäden können mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Umfasst sind in der Regel versicherungspflichtige Modelle mit und ohne Motor, mit einem begrenzten Startgewicht.

Kraftfahrzeuge

Die Privathaftpflicht übernimmt meist auch Schäden, die Sie bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h sowie Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h verursachen. Versicherungsfreie Pedelecs sind oftmals ebenfalls mitversichert.

Wassersportfahrzeuge

Schlauchboote und Ruderboote sind in der Regel mitversichert, oftmals auch Schäden, die Sie bei der Benutzung von Surfbrettern, Strandseglern und Kite-Sportgeräten verursachen. Die gelegentliche Nutzung fremder Motorboote sowie die Nutzung eigener Segel- und Motorboote sind ebenfalls versicherbar.

Forderungsausfall

Erleiden Sie einen Schaden und der Schädiger ist weder haftpflichtversichert, noch kann er die finanziellen Mittel aufbringen, um Ihnen den verursachten Schaden zu ersetzen, springt die Forderungsausfalldeckung ein, sofern in Ihrem Tarif enthalten. Dieser wichtige Baustein sollte in Ihrem Tarif enthalten sein.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflicht

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Sind Hunde in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

Nein. Auch wenn irrtümlicherweise viele Inhaber einer Privathaftpflicht davon ausgehen, ist dem nicht so. Für Hunde und Pferde muss eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden.

Sind Schäden, die von Kindern angerichtet wurden, mitversichert?

Kinder sind nur dann mitversichert, wenn Sie einen entsprechenden Familientarif gewählt haben. Volljährige Kinder, die sich in einem Studium oder in der Berufsausbildung befinden und noch im elterlichen Haushalt wohnen, sind in der Regel mitversichert. Eltern haften nur für Schäden, die ihre Kinder bis zu zum Alter von einschließlich 6 Jahren (im Straßenverkehr bis einschl. 9 Jahren) angerichtet haben, wenn sie die Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben. Andernfalls gelten die Kinder als deliktunfähig und die Eltern müssen dann nicht haften.

Schützt mich die Privathaftpflicht im Straßenverkehr?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie als Fußgänger oder Radfahrer auch im Straßenverkehr. Als Fahrer von Auto, Motorrad oder Roller ist jedoch der Abschluss einer eigenständigen Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.

Bin ich im Ausland und im Urlaub ebenfalls versichert?

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie in der Regel (je nach Versicherer und Tarif) sowohl im Urlaub als auch bei längeren Aufenthalten im Ausland. Ihre Privathaftpflicht kommt also auch auf, wenn Sie aus Versehen etwas beschädigen oder jemanden verletzen. Gleiches gilt für die mitversicherten Personen, beispielsweise auch Ihre Kinder im Auslandssemester.

Wie lange läuft der Vertrag und welche Kündigungsfrist habe ich?

Die Laufzeit der Privathaftpflichtversicherungen betragen in der Regel ein Jahr. Kündigen Sie nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres (nicht zu verwechseln mit dem Kalenderjahr), verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Was muss ich im Schadensfall tun?

Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.

Trotz der fundamentalen Bedeutung der privaten Haftpflichtversicherung ist die monatliche Belastung für diesen soliden Schutz absolut überschaubar.