Es war eine schwere Geburt: Schon 2014 beschloss die EU, dass die Mitgliedsstaaten ihren Bürgern kostenlose Datenbanken zum Girokontenvergleich bereitstellen müssen. Kurz darauf verpflichtete sich auch Deutschland mit dem Zahlungskontengesetz dazu. Geplant war, dass private Anbieter solche Vergleiche aufsetzen und zertifizieren lassen. Der Pferdefuß daran: Private Vergleichsplattformen können keine Bank zur Teilnahme zwingen. In den Übersichten klafften daher beträchtliche Lücken. Auch die Stiftung Warentest, die im nächsten Schritt mit der Umsetzung beauftragt wurde, konnte dieses Problem nicht lösen.
Seit dem letzten Jahr jedoch gilt für die Banken eine gesetzliche Pflicht, ihre Girokonten-Konditionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Diese hat unter kontenvergleich.bafin.de Mitte Januar selbst ein Vergleichsportal online gestellt, unter dem aktuell rund 6.900 Kontomodelle von 1.100 Banken verglichen werden können. Für jedes werden 27 Daten bereitgestellt. Damit genießen Bankkunden eine zuvor ungekannte Transparenz bei der Wahl ihres kontoführenden Instituts.